Rede · 21.02.2002 Zweistufigkeit des Verwaltungsaufbaus in Schleswig-Holstein und Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die Zweistufigkeit des Verwaltungsaufbaus in Schleswig-Holstein beschäftigt den Landtag bereits über Jahre. Angemessen der Bedeutung der Verwaltungsreform für den öffentlichen Sektor verwundert dies niemanden.
Der Bericht der Landesregierung macht deutlich, dass im Zuge der Funktionalreform, Land und Vertreter der kommunalen Landesverbände im Zeitraum von 1997 bis 2001 intensiv geprüft haben, welche Aufgaben sich vom Land auf die kommunale Ebene übertragen lassen. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 175 Vorschläge des Landes und der kommunalen Landesverbände eingereicht und beraten. Hiervon sind 111 Vorschläge zur Umsetzung beschlossen worden, wovon 79 bereits umgesetzt sind und bis Mitte des Jahres sollen insgesamt 90% der Vorschläge umgesetzt sein. Womit die Funktionalreform dann im wesentlichen Abgeschlossen sein soll.

Die Funktionalreform ist ein Schritt in die richtige Richtung, da der eingeschlagene Weg zu mehr Transparenz in der Verwaltung führt und Kosteneinsparung im öffentlichen Sektor - angesichts leerer Kassen - unvermeidbar ist. Der SSW hat stets die Reform begrüßt und auch die damit verbundene Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Jedoch haben wir die Funktionalreform durchaus mit einem kritischen Auge begleitet. Denn es darf hierbei nicht um Kosteneinsparungen zu Gunsten der Qualität gehen.
Mit der Verabschiedung des Behördenstrukturreformgesetzes 1997 - bei dem der SSW seinerzeit erhebliche Bauchschmerzen aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens hatte - wurde erreicht, dass in verschiedenen Bereichen insgesamt 21 Behörden auf 8 Behörden reduziert wurden. Mit der Verschlankung der nachgeordneten Verwaltung in drei Ministerien wurden bei Personal- und Sachausgaben somit insgesamt 7,1 Mio. Euro eingespart. Das gewünschte Ziel der Kosteneinsparung wurde somit erreicht.

Es ist noch gar nicht allzu lange her, dass die Staatlichen Umweltämter und Ämter für ländliche Räume ins Leben gerufen wurden. Doch seit einiger Zeit befinden sich diese wieder auf dem politischen Prüfstand. Natürlich muss auch nach Abschluss der Funktionalreform die Diskussion über die Weiterentwicklung der Verwaltungsstruktur fortgeführt werden, damit unsere Behörden weiterhin den neuen Ansprüchen und Herausforderungen gewachsen sind. Das bezweifelt niemand.
In diesem Zusammenhang hat der Landesrechnungshof vorgeschlagen die Aufgaben der Ämter für ländliche Räume, der Staatlichen Umweltämter sowie des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit in einer Behörde zu bündeln und drei Ämter für Umwelt, Landwirtschaft und Gewerbe einzurichten.
Bevor das Behördenstrukturreformgesetz in Kraft trat, hatten wir mit den Ämtern für Land- und Wasserwirtschaft eine integrierte Fachbehörde, die aufgrund ihrer Aufgabenbereiche Umweltschutz, Landwirtschaft und Häfen drei Ministerien unterstellt war. Und wir wissen, dass die Kompetenzverteilung innerhalb dieser Ämter seinerzeit häufiger Schwierigkeiten mit sich geführt hat. Daher sollte, wenn über eine derartige Zusammenlegung - Stichwort multifunktionale Dienstleistungszentren - nachgedacht wird, die Weisungsbefugnis genau definiert werden.

Dies sind jedoch nicht die einzigen Gedanken zur Verschlankung der Verwaltung, die derzeit im politischen Raum stehen, wenn es um die Staatlichen Umweltämtern geht. So hat die Forderung der FDP, die Staatlichen Umweltämter bis Ende 2004 aufzulösen für erhebliche Unruhe bei den betroffenen Beschäftigten gesorgt.
Aus dem Schreiben des Hauptpersonalrates beim Umweltministerium geht hervor, dass die bisherige Verwaltungspraxis gezeigt hat, dass die damalige Neugründung richtig und effizient war und ist, auch wenn dies seinerzeit erhebliche Konsequenzen für die Mitarbeiter der neu formierten Behörden mit sich brachte. Für uns ist klar, dass sowohl die Leiter der Landesbehörden als auch die Mitarbeiter Planungssicherheit brauchen. Deshalb muss das Reformkonzept für mehrere Jahre festgelegt werden, damit das Personal wieder motiviert wird. Durch Äußerungen wie "Auflösung" wird das Vertrauen in notwendige Modernisierungsmaßnahmen unzulässig strapaziert. Das kann nicht gewollt sein.

Darüber hinaus halte ich die Forderung der FDP, die überörtlichen Aufgaben der Staatlichen Umweltämter auf das Landesamt für Natur und Umwelt zu übertragen und die übrigen Aufgaben auf die Kommunale Ebene zu übertragen für sachlich falsch. Die Staatlichen Umweltämter haben ihre Berechtigung vor Ort, da sie unter anderem Vollzugsbehörde für wasserwirtschaftliche Aufgaben und in Bereichen des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft sind.
Am Beispiel der geplanten Müllverbrennungsanlage Nordfriesland lässt sich der Auftrag des Staatlichen Umweltamtes verdeutlichen. Der Kreis Nordfriesland schreibt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung aus. Dann darf meines Erachtens nicht der Kreis die notwendige immissionsrechtliche Genehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Sonst würde sich der Auftraggeber bei einer solch heiklen und umstrittigen Frage selbst kontrollieren. Das kann nicht Sinn der Sache sein.

Ebenso sollte der übergeordnete und kreisübergreifende Naturschutz, wie z.B. die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen von Natura 2000 oder des Biotopverbundes nicht von den Kreisen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um Landes- und EU-bedeutsame Projekte, die in den Aufgabenbereich einer Landesbehörde vor Ort gehören. Dies entspricht § 26 Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz, nachdem die untere Landesbehörde dann für sachlich zuständig erklärt werden soll, wenn einer Übertragung der Aufgaben auf Gemeinden, Kreise oder Ämter wichtige Gründe entgegenstehen. Dies ist Beispielsweise bei den eben genannten Problemfeldern der Fall.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der SSW sich bei der Frage der Neuorganisation der Staatlichen Umweltämter verschließt. Es mag wohl angehen, dass es tatsächlich Bereiche innerhalb der Staatlichen Umweltämter gibt, die eine Reorganisation und eine damit verbundene Übertragung von Aufgaben an das Landesamt für Natur und Umwelt oder der Kreisebene rechtfertigt. Dies hat auch die Landesregierung erkannt. So ist die Landesregierung von ihrem ursprünglichen Vorhaben, die Aufgabenwahrnehmung bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtline auf die Staatlichen Umweltämter zu verlagern, abgewichen. Und statt dessen soll das Umweltministerium mit der Koordination und der Steuerung der Aufgaben auf der Ebene der Flussgebietseinheiten beauftragt werden.

Derzeit prüft das Umweltministerium anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, welche Ebene - Wasser- und Bodenverbände oder Kreise und kreisfreien Städte - für die operativen Aufgaben zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie federführend eingesetzt werden soll.

Mit der Schaffung der Wasserrahmenrichtlinie, hat die EU im Dezember 2000 eine einheitliche Grundlage für eine zukunftsfähige und nachhaltige Wasserwirtschaft geschaffen. Es ist vorgesehen, in den nächsten 14 Jahren alle europäischen Gewässer - vom Grundwasser bis hin zu Küstengewässern - in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Dafür sind sie naturnah zu gestalten und gefährliche Stoffe fernzuhalten. Mit dem bestehenden Fliessgewässerprogramm, dem Seenschutzprogramm und den wasserrechtlichen Vorschriften ist Schleswig-Holstein für diese europäische Herausforderung gut gewappnet.

Was nun die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie angeht, wissen wir, dass die Wasser- und Bodenverbände bereits Anfang Januar diesen Jahres ein Positionspapier verabschiedet haben, das sich grundsätzlich mit der Aufgabenübertragung an den schleswig-holsteinischen Landesverband auseinandersetzt. Die Mitgliedsverbände sind derzeit dabei die verbandsrechtlichen Voraussetzungen von Zusammenschlüssen auf Bearbeitungsgebietsebene vorzubereiten. Damit diese letztendlich auch konkret eingerichtet werden können, ist es jedoch erforderlich von Seiten der Landesregierung hier die endgültige Festlegung der Bearbeitungsgebiete festzulegen. Erst danach sind die Wasser- und Bodenverbände in der Lage, konkrete verbandliche Strukturen zur Übernahme von Aufgaben landesweit zu schaffen und rechtlich abzusichern. Das bedeutet, dass die Landesregierung hier noch ihre Hausaufgaben machen muss, wenn sie ihr Angebot ernst meint und die Wasser- und Bodenverbände als potentielle Partner für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Betracht zieht.

Wie wir wissen, wird die Umsetzung und auch die Größenordnung der EU-Wasserrahmenrichtlinie das Land Schleswig-Holstein noch einige Jahre beschäftigen. Daher freue ich mich heute schon auf die nächste Debatte zu diesem Thema und erwarte, dass bis dahin auch die Frage geklärt ist, wer für die Umsetzung zuständig sein wird.

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