Rede · 27.09.2001 Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz

Wer die Entwicklung zum Zweiten Seeschifffahrtsanpassungsgesetz verfolgt hat weiß, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht überall Zustimmung gefunden hat. Aber - und da sind sich meines Erachtens Bundesregierung und Bundesrat einig - das derzeitige Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz muss geändert werden, da der IMO-Code von 1997 und die EU-Richtlinie 1999/35/EG eine Aktualisierung notwendig machen. Der Punkt, der viele Probleme bei der Novellierung aufwirft ist natürlich wie das Gesetz letztendlich umgesetzt werden soll. Zwischen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und den Wünschen des Bundesrates bestehen derzeit noch erhebliche Unterschiede.
Um die Verwirrung perfekt zu machen, hat auch noch die FDP-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf in den Ring geworfen. In diesem Zusammenhang ist es aber zu begrüßen, dass der FDP-Bundestagsabgeordnete Goldmann eine Expertenanhörung gefordert hat, um die Mängel des Entwurfes der Bundesregierung aufzudecken.
Ich gehe davon aus, dass eine solche Expertenanhörung auch die Kritik des Bundesrates teilen wird.

Jeder der die Problematik der Seeschifffahrt kennt weiß, dass ein wichtiges Element für die Sicherheit des Schiffsverkehrs die Nähe zum Schiffsrevier ist. Gleiches gilt natürlich auch für die Untersuchungen von Seeunfällen. Je näher man am Geschehen dran ist und je besser man die Verhältnisse vor Ort kennt, desto besser kann man sich im Falle eines Unfalls ein Bild vom Geschehen machen und ermitteln. Gerade aus diesem Grund ist es unverständlich, dass die Unfalluntersuchung zentralisiert werden soll und die Möglichkeiten zur Untersuchung für die Wasserschutzpolizei eingeschränkt werden sollen.

Es ist überaus wichtig, das gerade die, die entsprechende Ortskenntnisse haben, auch ein Untersuchungsverfahren einleiten können. Weil die Seeämter vor Ort und die Wasserschutzpolizei über diese Kenntnisse verfügen, müssen ihnen Möglichkeiten eingeräumt werden, Untersuchungen einzuleiten. Darüber hinaus bin ich mir sicher, dass so auch die Wahrnehmung der Interessen aller Beteiligten besser gewährleistet wäre als bei einer zentralen Stelle, die über eine geringere Orts- und Revierkenntnis verfügt.

Ähnliches gilt auch für den Rückgriff auf Sachverständige. Die Bundesregierung möchte zwar auf dem Papier die Kenntnisse und den Sachverstand von sachverständigen Bürgern an der Küste mit einbeziehen, hat hierfür aber nur vage Formulierungen parat. Der Wunsch des Bundesrates und damit der norddeutschen Küstenländer ist es, festzulegen dass die Aufnahme von Sachverständigen mit revierspezifischen Kenntnissen in die Untersuchungskommission sichergestellt werden muss. Wir wollen also die absolute Sicherheit, dass Sachverstand von der Küste in den Untersuchungsgremien fest verankert wird. Und ich glaube, dass dies für die jeweiligen Verfahren nur hilfreich sein kann.

Des weiteren muss natürlich sichergestellt werden, dass das Seeunfall-Untersuchungsverfahren öffentlich ist. Es gibt ein erhebliches öffentliches Interesse an diesen Verfahren und es gibt keinen triftigen Grund, von vornherein solche Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Wie wichtig die Beteiligung der Öffentlichkeit ist, hat die Havarie der „Pallas“ in Schleswig-Holstein gezeigt.
Auch gehört es zu einem normalen Verfahren, dass Widerspruchsrechte gegen eine Entscheidung möglich sein müssen. Diese Widerspruchsmöglichkeiten wären nach dem Vorschlag der Bundesregierung so nicht mehr gegeben.

So gesehen muss man sagen, dass die Vorschläge der Bundesregierung eindeutig ein Schritt zurück darstellen und wir als Nordlichter einmal mehr für Erleuchtung in den Fluren der Bundesregierung sorgen müssen. Daher möchte ich mich auch noch einmal für die Initiative des Abgeordneten Malerius bedanken.

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