Pressemitteilung · 14.11.2002 Beamtendemonstration: SSW lehnt die Öffnungsklausel ab

„Der SSW lehnt kurzfristige und unüberlegte Maßnahmen in Verbindung mit der Beamtenbesoldung ab. Deshalb sind wir auch gegen die vorgeschlagene Öffnungsklausel, die das Land Berlin im Bundesrat beantragt hat. Wir sind der Meinung, dass Änderungen im Beamtenbesoldungsrecht auf dem Verhandlungswege mit den Gewerkschaften erzielt werden müssen. Wenn man in einem Diktat den Beamtinnen und Beamten ihre Besoldungsanpassung, die Sonderzuwendungen oder das Urlaubsgeld kürzen oder streichen will, dann schafft man nur demotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und das ist das letzte, was wir angesichts der vielen Reformen, die in der Verwaltung nötig sind, gebrauchen können.
Dazu kommt, dass das Land nicht auf der einen Seite bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen von den Unternehmen Tariftreue fordert und auf der anderen Seite bei seinen eigenen Beschäftigten, die Tarifverträge einseitig brechen kann. Das hängt nicht zusammen und ist politisch unglaubwürdig.
Dennoch plädiert auch der SSW dafür, dass wir über Reformen in Beamtenbesoldungsrecht nachdenken müssen. Zum Beispiel ist es eine berechtigte Forderung, dass die Beamtinnen und Beamten zukünftig auch in die öffentliche Rentenkassen einzahlen sollen. Aber das muss man vernünftig auf Bundesebene diskutieren und nicht einseitig diktieren, wie es scheinbar auch die Landesregierung vorhat,“ so Anke Spoorendonk.

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