Pressemitteilung · 11.08.2009 Einschränkung der Wahlwerbung ist eine Benachteiligung des SSW

Zur Entscheidung der Stadt Flensburg, keine Wahlwerbung an zentralen Stellen in der Stadt zuzulassen, sagte die SSW-Kreisvorsitzende Susanne Schäfer-Quäck:

Der Vorschlag der Stadt, in großen Teilen der Innenstadt und an anderen zentralen Stellen in der Stadt keine Wahlwerbung für die Landtagswahl zuzulassen, ist eine große Benachteiligung des SSW, der ja bekanntlich nur für den Landtag und nicht zur Bundestagswahl antritt. Während die Parteien zur Bundestagswahl auf den 47 öffentlichen Stellwänden in Flensburg werben dürfen, ist der SSW allein auf die freie Plakatierung angewiesen. Deshalb können wir eine zu starke Einschränkung dieser Möglichkeit nicht akzeptieren. Eine derartige Ungleichbehandlung grenzt an Wahlmanipulation, zumal der SSW mit seiner anerkannten Kandidatin Silke Hinrichsen durchaus Chancen hat, den Landtagswahlkreis direkt zu gewinnen.

Wir haben Verständnis dafür, dass die Fußgängerzone und die Umgehungs-straßen von Wahlwerbung frei gehalten werden sollen. Die Verwaltung ist mit ihren umfangreichen Sperrzonen aber weit über das Ziel hinaus geschossen. Deshalb fordert der SSW-Flensburg die Stadtverwaltung auf das Wahlwerbeverbot stark zu begrenzen, um allen Parteien Chancengleichheit zu geben.

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