Pressemitteilung · 08.06.2000 Kindertagestättengesetz: Erfreulich, dass Horte berücksichtigt werden sollen

Zur heutigen ersten Lesung der seit längerem diskutierten Änderung des Kindertagesstättengesetzes erklärt die sozialpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsgruppe:

"Die Arbeit der Horte muss abgesichert werden. Dafür ist heute der Grundstein gelegt worden. Es ist höchst erfreulich, dass laut Gesetzentwurf der Kostenausgleich zwischen den Kommunen auch für die Dauer des Besuchs in Einrichtungen der nachschulischen Betreuung gewährleistet werden soll. Der SSW hat sich schon bei der Verabschiedung des geltenden Kindertagesstättengesetzes mit einem Änderungsantrag dafür eingesetzt, dass die Betreuung von Schulkindern auch dann abgesichert sein muss, wenn die Kinder Einrichtungen in einer anderen Gemeinde besuchen. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf bestätigt diese Haltung."

Hintergrund: Der geltende § 25 Abs. 4 KiTaG begrenzt den Kostenausgleich auf Kinder im Kindergartenalter ("längstens bis zum Schuleintritt"). Kommunen sind somit nicht verpflichtet zu zahlen, wenn ein bei ihnen wohnhaftes Schulkind in einer anderen Kommune ein Hort oder eine ähnliche Tageseinrichtung besucht. Kinder sind also generell betroffen, wenn an ihrem Wohnort keine entsprechenden Angebote vorgehalten werden. Dieses kann besonders auch die Einrichtungsträger der dänischen Minderheit betreffen, weil diese nicht in allen Kommunen Hortangebote vorhalten kann, sondern allein schon im Sinne der wirtschaftlichen Effizienz notwendigerweise mit zentralen Angeboten arbeiten muss.

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