Pressemitteilung · 28.04.2008 Landesregierung soll Entschädigungen für Gänsefraß nochmals prüfen


Der SSW fordert die Landesregierung auf, die staatliche Kompensation von Gänsefraßschäden in der Landwirtschaft zu überprüfen. „Wenn das EU-Land Schweden finanzielle Erstattungen für Schäden durch Wildtiere leisten kann, dann kann die Landesregierung nicht argumentieren, dass es in der EU grundsätzlich unmöglich ist“, kritisiert Lars Harms. Der SSW-Abgeordnete hat soeben die Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage zu Gänsefraßschäden bekommen. Hierin verweist Umweltminister von Boetticher abermals darauf, dass die EU entsprechende Zahlungen als unerlaubte Beihilfen verbietet.

„Der Umweltminister erklärt in meiner Kleinen Anfrage, dass die EU Schadensersatz für Wildtierfraß verbietet. Auf der anderen Seite sagt er, dass die EU-Kommission alle Staaten gleich behandelt und dass die Landesregierung nicht beurteilen kann, ob Schweden die EU-Regeln einhält. Angesichts dieser Unklarheit fordere ich die Landesregierung auf mit der EU eindeutig zu klären, ob die Landwirte in Schleswig-Holstein nun für Gänsefraß entschädigt werden dürfen oder nicht. Die Betroffenen haben eine klare Aussage verdient.“


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