Pressemitteilung · 23.05.2018 Die Menschen sollen ihre Grundrechte auch in SH einklagen können
Der SSW hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, Grundrechte künftig auch vor dem Landesverfassungsgericht einzuklagen (Drs. 19/719). Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms: