Pressemitteilung · 14.11.2012 SSW begrüßt Aufnahme der Sinti und Roma in die Landesverfassung

Zur heutigen Aufnahme der Sinti und Roma in den Artikel 5 der schleswig-holsteinischen Landesverfassung, erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Ich bin froh und glücklich darüber, dass es nach vielen Jahren der Überzeugungsarbeit endlich gelungen ist, die Volksgruppe der Sinti und Roma mit allen Stimmen des Parlamentes in der Landesverfassung zu verankern.

Viel zu viel Leid ist dieser seit Jahrhunderten in Schleswig-Holstein ansässigen Volksgruppe widerfahren, gegen so viele Vorurteile musste sie ankämpfen, bis auch ihr das so wichtige verfassungsgarantierte Recht auf Schutz und Förderung zuteil wurde.

Der 14. November 2012 ist ein großer Tag in der Geschichte unseres Landes. Seit heute sind mit den Dänen, Friesen sowie den Sinti und Roma alle drei heimischen und landesspezifischen Minderheiten in Schleswig-Holstein unter den Schutz der Landesverfassung gestellt.

Der Artikel 5 der Landesverfassung erstrahlt ab heute in neuem Glanz als ein Stück gelebte, konsequente Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein.


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