Rede · 25.08.2004 Veräußerung der Kommanditanteile an der NordwestLotto Schleswig-Holstein

Der SSW steht grundsätzlich zu der gefundenen Konstruktion bei der Veräußerung der NordwestLotto. Durch die von der I-Bank neu zu gründende Gesellschaft, die eine Konzession für die Veranstaltung von Lotterien und Wetten erhält, sollen in Zukunft Konzessionsabgaben und die Lotteriesteuer an das Land abgeführt werden. Dadurch soll die Finanzierung der gemeinnützigen Arbeit - zum Beispiel bei Sportförderung - weiterhin gesichert werden, ohne dass der Landeshaushalt damit belastet wird. Natürlich sollte bei endgültiger Festsetzung der Konzessionsabgaben darauf geachtet werden, dass die I-Bank den Kaufpreis, der an das Land zu entrichten ist, auch zu vernünftigen Bedingungen refinanzieren kann. Der Veräußerungspreis war auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens auf 60 Millionen Euro festgesetzt worden.

Da die I-Bank im Besitz Schleswig-Holsteins ist, würde das Land bei der vorgeschlagenen Lösung durch die Vertretung der Landesressorts in den Gremien der IB weiterhin einen bestimmenden Einfluss behalten. Deshalb war der SSW unmittelbar bereit, dem Antrag der Landesregierung zur Veräußerung der Kommanditanteile der NordwestLotto Schleswig-Holstein zuzustimmen.

Seit der ersten Beratung dieses Antrages im Landtag Ende Mai ist uns nun eine sehr kritische Stellungnahme des Landesrechnungshofes zu der Veräußerung der Kommanditanteile zugeleitet worden. Wir haben diese Stellungnahme ausführlich im Finanzausschuss diskutiert und uns darauf verständigt, den endgültigen Beschluss zur Veräußerung noch etwas zu vertagen. Das war aus unserer Sicht eine vernünftige Entscheidung, auch wenn das Finanzministerium bereits inhaltlich auf die Kritik des Landesrechnungshofes reagiert hat.

Im Kern hat der Landesrechnungshof zwei entscheidende Kritikpunkte an der geplanten Konstruktion. Zum einen ist aus Sicht des LRH die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben. Denn laut Landesrechnungshof muss die Übertragung des Spielbetriebes auf die I-Bank wirtschaftlicher sein als die bisherige Erledigung dieser Aufgabe durch einen Landesbetriebe. Der Landesrechnungshof kritisiert dazu, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Landesregierung fehlerhaft ist. Im Prinzip geht es darum, ob der von der IB gebotene Kaufpreis von 60 Mio. Euro mit entsprechender Zinsbelastung des Landehaushaltes und mit Verzicht auf die Überschüsse des Lotteriebetriebs in Höhe von jährlich ca. 4,0 Mio. Euro für das Land vorteilhaft ist. Das Finanzministerium ist natürlich dieser Meinung und geht in seiner Widerrede ausführlich auf die Argumente des Landesrechnungshofes ein.

Das gilt auch für den zweiten wesentlichen Kritikpunkt des Landesrechnungshofes - nämlich der Vorwurf der verdeckten Kreditaufnahme. Der Landesrechnungshof sagt, dass es sich um eine verdeckte Kreditaufnahme des Landes handelt, weil die I-Bank den Kaufpreis für die Lottogesellschaft durch Kredite finanziert und das Land eben Eigentümer der I-Bank ist. Aber man muss natürlich bedenken, dass die I-Bank jährlich mit Krediten in Milliarden-Höhe hantiert. Sollen dann alle Kredite der I-Bank als Kreditaufnahme des Landes gelten?

Es handelt sich um eine sehr schwierige Beurteilung, und wir müssen im Finanzausschuss noch das eine oder andere Detail vertiefen. Sollten allerdings nicht noch gravierende Argumente dazu kommen, ist es aus meiner Sicht am Ende eine politische Bewertung, ob hier die Wirtschaftlichkeit gegeben ist oder ob es sich um eine verdeckte Kreditaufnahme des Landes handelt. Wer immer meint, es gebe hier 100%-objektive Bewertungsmaßstäbe, der irrt. Denn wie kann es sonst angehen, dass uns zwei verschiedene und gut ausgearbeitete Stellungnahmen und Berechnungen vorliegen, die aber genau das Gegenteil aussagen?

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