Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 01.11.1996 Wiedereinführung des Buß- und Bettages (2. Lesung)

Was den Gesetzentwurf der F.D.P. zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages angeht, so muß ich für den SSW feststellen, daß sich unsere Sichtweise hierzu seit der ersten Lesung in keiner Weise geändert hat. Der SSW vertritt nach wie vor, daß es nicht angehen kann, den Arbeitnehmenrinnen und Arbeitnehmern die Kosten der Pflegeversicherung einseitig aufzubürden. Das war ja auch der Grund dafür, daß wir die Initiative aus dem Volke begrüßten. Mit den Nachteilen, die mit der Wiedereinführung des Buß- und Bettages verbunden wären, sind wir eben der Meinung, daß die Bürger in diesem Lande dann auch selbst entscheiden sollen, ob es das ist, was sie wirklich wollen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfs der Landesregierung sieht die Sache anders aus. Danach müssen die Arbeitnehmer die Kosten der Pflegeversicherung nicht tragen. Sie erhalten vielmehr die Möglichkeit, an einem Tag im Jahr Urlaub zu nehmen - und zwar unbezahlten Urlaub. Das ist aus unserer Sicht nicht verwerflich. Die Arbeitnehmer, für die diesem Tag eine ganz besondere Bedeutung zukommt, erhalten so die Möglichkeit, den Tag in der von ihnen gewollten Art und Weise zu verbringen.
Für den SSW kann ich daher sagen, daß wir diesem Gesetzentwurf zustimmen können.

Zuletzt möchte ich die Landesregierung vorsichtshalber aber doch noch fragen, ob sie sich auch wirklich darüber im klaren ist, was sie da eigentlich tut. Sollte das Gesetz nämlich bald verkündet werden, so riskieren wir, daß wir am ersten Tag der nächsten Landtagssitzung hier ganz allein sitzen. Jedenfalls könnten sich die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung dann frei nehmen - am 20.11.1996 ist nämlich Buß- und Bettag.

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