Rede · Flemming Meyer (2009–2020) · 20.06.2002 Umsatzsteuer auf Arzneimittelspezialitäten

Nicht umsonst kennt die Umgangssprache den Ausdruck der „Apothekenpreise“. Das liegt nicht nur daran, dass freiverkäufliche Waren dort häufig nicht am günstigsten zu erstehen sind. Es liegt auch daran, dass wir in Deutschland für Medikamente vergleichsweise viel zah­len müssen. Das Geld, das wir mehr zahlen landet aber nicht nur in den Taschen der Apothe­ker, sondern hauptsächlich bei den Herstellern. Sie verlangen in Deutschland für ihre Produk­te mehr als in anderen Ländern. Unabhängig von der steuerlichen Belastung kostet das selbe Medikament in Deutschland mehr als anderswo.

Diese hohen Preise belasten die Verbraucher und vor allem auch die Krankenkassen. Des­halb hat die Bundesgesundheitsministerin der Pharmaindustrie eine finanzielle Ab­ma­gerungskur ver­­­schrieben. Durch mehr Konkurrenz beim Verkauf von Medika­men­ten soll das große Preis­gefälle im internationalen Vergleich gesenkt werden. Die Öff­nung des Marktes für Apotheken aus dem Ausland ist ein mutiger und längst über­fälliger Schritt hin zu mehr Wettbewerb.

Ein freier Markt setzt allerdings voraus, dass die Anbieter einigermaßen gleiche Aus­gangs­be­dingungen im Wettbewerb haben. Dies ist aber für die deutschen Apotheken nicht gewähr­leistet. Denn während wir in Deutschland auf Arzneimittel die volle Umsatzsteuer zahlen, gelten im europäischen Ausland vielfach ermäßigte Sätze bis hin zur vollkommenen Befrei­ung von der Mehrwertsteuer. Deshalb liegt es nahe, die deutschen Umsatzsteuer auf Arznei­mittel zu senken.

Dadurch erhalten zum einen die deutschen Apotheken faire Wett­­bewerbsbedingungen in dem geöffneten Markt. Denn wir wollen ja, dass sie eine gute Existenzgrundlage haben: Sie brin­gen Beschäftigung, wirtschaft­lichen Wachs­­­tum und bieten den Kun­dinnen und Kunden immer noch den mit Abstand besten Service. Zum anderen entlasten wir auch die gesetzliche Krankenversicherung und deren Bei­trags­zahler. Denn sie müssen letztlich die hohe Mehrwertsteuer für die verschriebenen Produkte zahlen.

Allerdings meinen wir, dass die besondere steuerliche Behandlung nur für verschrei­bungs­­pflichtige Medikamente gelten soll. Bei den anderen Pharmaprodukten ist der höhere Mehr­wert­steuer­satz weiterhin vertretbar. Einerseits ist die hohe Selbstmedikation in Deutschland ohnehin gesundheitspolitisch problematisch. Andererseits glaube ich auch nicht, dass beson­ders viele Menschen ihre Kopf­schmerz­­tablet­ten per Internet aus den Niederlanden kommen las­sen wer­den. - Dann müssten sie schon einen Verbrauch haben, der wieder ganz andere Pro­bleme aufwirft. -

Es geht vor allem darum, unse­re Apotheken konkur­renzfähig zu machen im Wettbewerb um die Nachfrage jener Pa­tien­ten, die teure Medika­men­te in großen Mengen nach­fragen. Nur für sie lohnen sich wirklich der Auf­­wand und die Nachteile der Bestellung im Ausland. Deshalb plädieren wir dafür, den Mehr­wert­steuersatz für verschrei­bungs­pflich­tige Medikamente auf 7 % herabzusetzen. Das ist sozial­politisch gut begründ­bar, stärkt die Wettbewerbsposition unserer Apotheken und entla­stet die gesetzliche Krankenversicherung.

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