Pressemitteilung · 06.06.2013 Keinen weiteren Personalabbau bei Polizisten und Lehrern
Zur Diskussion um das Landesbesoldungsgesetz erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:
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Zur Diskussion um das Landesbesoldungsgesetz erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:
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Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung erklärt der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:
„Der 2. Nachtragshaushalt 2025 ist eine rechtliche Notwendigkeit: Er bildet steigende Sozialkosten und staatliche Kernaufgaben ab, ohne sozial kalte Kürzungen vorzunehmen. Wir stimmen zu – kritisch, weil der Nachtrag noch mit veralteten Zahlen arbeitet, aber konstruktiv, weil drastische Einschnitte vermieden wurden. Die eigentlichen Herausforderungen bleiben nach wie vor bestehen: strukturelle Reformen und echte Investitionen.“
„Immer wieder wurde betont, es solle nicht das Personal treffen, weiterhin sagt ihre Kostenschätzung, dass über 60 % am Personal gespart werden soll. Diesen Widerspruch haben Sie nie aufgearbeitet.“