Pressemitteilung · 12.07.2001 Landesregierung muss sich für die Verbraucherzentrale in Husum einsetzen

Anlässlich der heutigen Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein, äußerte sich der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SSW-Landtagsvertretung, Lars Harms heute in Kiel u.a. wie folgt:

„Wir halten den gefundenen Konzeptentwurf von Vorstand und Betriebsrat der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. für einen Schritt in die richtige Richtung. Doch es bedarf für die Weiterentwicklung der Verbraucherzentrale weiterhin die Begleitung durch die Landesregierung.
Mit der Standortwahl sind wir jedoch nicht zufrieden - vier holsteinische Standorte und nur ein Standort im Landesteil Schleswig - das ist kein ausgewogenes Verhältnis. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat eine Verantwortung gegenüber beiden Landesteilen. Die Bürger im nördlichen Landesteil dürfen hier nicht benachteiligt werden. Sollte sich hinsichtlich der Standortwahl nichts ändern, werden sie künftig verhältnismäßig weite Wege zurücklegen müssen um eine qualitative Beratung zu bekommen. Daher sind wir der Auffassung, dass die Landesregierung hier ihren Einfluss geltend machen muss und dafür sorgen muss, dass der Landesteil Schleswig einen zweiten Standort bekommt – nämlich Husum.“

Weitere Artikel

Rede · Sybilla Nitsch · 07.05.2026 Krieg in Nahost trifft auch Schleswig-Holstein

Zum mündlichen Bericht der Landesregierung über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten erklärt die wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Rede · Sybilla Nitsch · 08.05.2026 Sonntagseinkauf pragmatisch weiterentwickeln

„Statt auf starre Grenzwerte bei Fläche und Einwohnerzahl zu setzen, sollten wir die Sonntagsöffnung personalloser Märkte dort ermöglichen, wo sie dem tatsächlichen Bedarf der Menschen vor Ort entspricht.“

Weiterlesen

Rede · Jette Waldinger-Thiering · 08.05.2026 Ersatzschulen nicht am ausgestreckten Arm verhungern lassen!

„Während die Sachkosten für die öffentlichen Schulen laufend angepasst werden, bekommen die Ersatzschulen, Schülerkostensätze basierend auf historischen Sachkosten Berechnungen. In einigen Kommunen kommt es zwischen den Sachkostenbeträgen für Schüler einer öffentlichen Schule und Schülern einer Ersatzschule zu einer erheblichen Differenz zu Lasten der Ersatzschulen.“

Weiterlesen