Pressemitteilung · 19.10.2001 SSW stimmt Rasterfahndung nicht zu

Bei der heutigen zweiten Lesung zur Einführung der Rasterfahndung in Schleswig-Holstein haben die drei SSW-Abgeordneten sich der Stimme enthalten.

„Der SSW kann dem Entwurf der Landesregierung nicht zustimmen, weil die Befristung zu lang, die parlamentarische Kontrolle zu lax und die Kriterien zu breit sind. Wir haben des­halb einen eigenen Ände­rungs­antrag eingebracht, aber der ist wie alle anderen Ände­rungs­anträge von Rot-Grün rundweg im Innen-Ausschuss abge­bügelt worden,“ erklärte hierzu die Vorsit­zen­de des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk

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